Leichte Sprache
Wir prüfen Ihre Internet-Seite.
Wir prüfen Barriere-Freiheit.
Viele Menschen sollen Ihre Internet-Seite gut benutzen können.
Zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
Oder Menschen, die eine Internet-Seite anders bedienen.
Unser Angebot heißt BFSG-Web-Check.
BFSG ist der kurze Name für ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.
Web ist Englisch.
Web bedeutet: Internet.
Check ist Englisch.
Check bedeutet: Prüfung.
BFSG-Web-Check heißt also: Prüfung von Ihrer Internet-Seite.
Wir arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern. Wir arbeiten für Menschen und Firmen in ganz Deutschland.
Einfach erklärt
Was ist Barriere-Freiheit im Internet?
Eine Internet-Seite soll für viele Menschen funktionieren.
Manche Menschen sehen schlecht.
Manche Menschen benutzen nur die Tastatur.
Manche Menschen benutzen ein Vorlese-Programm.
Manche Menschen verstehen schwere Texte schlecht.
Bedienen
Alle wichtigen Dinge lassen sich anklicken.
Die Bedienung klappt auch mit der Tastatur.
Sehen
Die Schrift ist gut lesbar.
Schrift und Hintergrund unterscheiden sich gut.
Verstehen
Texte sind klar.
Fehler-Meldungen sagen: Das müssen Sie tun.
Warum?
Barriere-Freiheit hilft sehr vielen Menschen.
Viele Menschen haben Probleme mit Internet-Seiten.
Zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
Oder ältere Menschen.
Oder Menschen mit einer Verletzung.
Oder Menschen, die schwere Texte schlecht verstehen.
In Deutschland leben viele Millionen Menschen mit Schwer-Behinderung.
In Deutschland sind auch viele Millionen Menschen 65 Jahre oder älter.
Ein Geschäft im Internet muss leicht zu benutzen sein.
Sonst brechen Menschen den Kauf oft ab.
Oder sie kaufen bei einem anderen Geschäft.
Wichtig:
Es gibt eine Prüf-Stelle vom Staat.
Diese Stelle heißt: Markt-Überwachungs-Stelle.
Die Stelle prüft Produkte.
Und die Stelle prüft Dienst-Leistungen.
Dienst-Leistung heißt: Eine Firma arbeitet für andere Menschen oder Firmen.
Eine Firma hält wichtige Regeln nicht ein.
Dann kann es ein Buß-Geld geben.
Buß-Geld heißt: Man muss Geld als Strafe bezahlen.
Das Buß-Geld kann bis zu 100 Tausend Euro sein.
Das Gesetz
Was bedeutet BFSG?
BFSG ist eine Abkürzung.
Eine Abkürzung ist eine kurze Form.
Die kurze Form steht für einen langen Namen.
Hier steht die kurze Form für ein Gesetz.
Der lange Name ist: Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.
Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.
Das Gesetz gilt nicht für jede Internet-Seite.
Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte.
Und für bestimmte Dienst-Leistungen.
Es kann aber wichtig sein.
Zum Beispiel: Private Menschen kaufen etwas auf Ihrer Internet-Seite.
Oder private Menschen buchen einen Termin.
Diese Menschen heißen im Gesetz: Verbraucher und Verbraucherinnen.
Sie kaufen für sich selbst.
Wichtig:
Wir prüfen Technik und Texte.
Wir dürfen keine Rechts-Beratung machen.
Rechts-Beratung heißt: Ein Rechts-Anwalt oder eine Rechts-Anwältin sagt Ihnen, was nach dem Gesetz sicher ist.
Danach wissen Sie besser: Das ist jetzt wichtig.
Für wen?
Wann kann der BFSG-Web-Check sinnvoll sein?
Der BFSG-Web-Check ist sinnvoll.
Zum Beispiel: Menschen tun wichtige Dinge auf Ihrer Internet-Seite.
Im Internet heißt: auf einer Internet-Seite oder in einem Programm.
Ein Geschäft im Internet verkauft Dinge auf einer Internet-Seite.
Ein Programm auf dem Handy kann auch Dinge verkaufen.
Oft wichtig
- Sie haben ein Geschäft im Internet.
- Menschen buchen einen Termin im Internet.
- Menschen bezahlen im Internet.
- Menschen melden sich in einem Konto an.
- Menschen schließen einen Vertrag im Internet ab.
- Sie haben ein Programm auf dem Handy mit Kauf oder Vertrag.
- Es geht um Telefon- oder Internet-Verträge.
- Es geht um Bus, Bahn oder Flug-Reisen.
Muss man genau prüfen
- Ihre Internet-Seite informiert nur.
- Ihre Internet-Seite ist nur für andere Firmen.
- Ihre Firma ist sehr klein.
- Sie sind beim BFSG unsicher.
Wichtig:
Sehr klein hat im BFSG eine genaue Bedeutung.
Das Gesetz schaut zum Beispiel auf 2 Dinge:
- weniger als 10 Beschäftigte
- höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanz-Summe.
Beschäftigte sind Menschen, die in einer Firma arbeiten.
Umsatz heißt: So viel Geld hat eine Firma eingenommen.
Bilanz-Summe ist ein Fach-Wort aus der Buch-Haltung.
Buch-Haltung ist Arbeit mit Zahlen in einer Firma.
Die Bilanz-Summe zeigt: So groß ist eine Firma.
Beides muss stimmen.
Die Ausnahme gilt nicht von selbst für Produkte.
Darum muss man den einzelnen Fall genau prüfen.
Wer macht das?
Erik prüft die Technik. Annemarie prüft die Sprache.
Barriere-Freiheit braucht gute Technik.
Barriere-Freiheit braucht auch gute Texte.
Darum arbeiten Erik und Annemarie zusammen.
Technik
Jan-Erik Andersen
Er baut Internet-Seiten seit über 25 Jahren.
Er prüft zum Beispiel: Tastatur, sichtbare Markierung, Eingabe-Felder und Fehler in der Technik.
Sprache
Annemarie Andersen
Sie schreibt verständliche Texte.
Sie ist Fach-Frau für Sprach-Dienst-Leistungen.
Das heißt: Sie kennt sich sehr gut mit Sprache aus.
Sie hat auch geprüft, ob Arbeit gut und richtig ist.
Sie hat Texte in Leichte Sprache übersetzt.
Zum Beispiel für den Deutschen Zukunftspreis.
Und für einen Text vom Bundes-Finanz-Ministerium.
In dem Text geht es um Förder-Geld.
Das waren Sprach-Projekte von Annemarie.
Nur Annemarie hat an diesen Sprach-Projekten gearbeitet.
Das Büro für Leichte Sprache Iserlohn hat diese Texte geprüft.
Dort prüfen Menschen aus der Ziel-Gruppe die Texte.
Sprache
Barriere-Freiheit braucht verständliche Texte.
Eine Internet-Seite kann gut gebaut sein.
Trotzdem kommen Menschen manchmal nicht weiter.
Zum Beispiel bei schweren Texten.
Oder bei unklaren Fehler-Meldungen.
In Deutschland haben viele Erwachsene Probleme mit Lesen und Schreiben.
Viele Menschen verstehen auch Briefe von Behörden schlecht.
Leichte Sprache
Leichte Sprache hat feste Regeln.
Sie ist besonders für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten prüfen Leichte Sprache.
Sie heißen Prüfer und Prüferinnen.
Einfache Sprache
Einfache Sprache ist freier.
Sie hilft sehr vielen Menschen.
Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz heißt kurz: KI.
KI ist ein Computer-Programm.
KI kann beim Schreiben helfen.
Aber sie hält die Regeln nicht zuverlässig ein.
Darum prüfen wir solche Texte.
Annemarie ist für die Sprache verantwortlich.
Sie hat diese Seite bearbeitet.
Sie hat die Sprache geprüft.
KI kann beim Schreiben helfen.
Aber KI ersetzt keine Prüfung.
Die Prüfung mit Prüfern und Prüferinnen ist ein eigener Schritt.
Prüfung
Was prüfen wir?
Wir benutzen Programme zum Prüfen.
Diese Programme prüfen manche Dinge von selbst.
Aber Programme finden nur manche Fehler.
Darum prüfen wir wichtige Schritte von Hand.
Wir benutzen auch Regeln für Technik.
Eine wichtige Regel heißt: WCAG 2.2.
WCAG ist ein englischer Name.
Es sind Regeln für Barriere-Freiheit im Internet.
Wir arbeiten mit diesen Regeln.
Aber: Wir vergeben kein Zertifikat.
Zertifikat heißt: Ein offizieller Nachweis.
Tastatur
Die Internet-Seite lässt sich ohne Maus bedienen.
Markierung
Man sieht immer: Hier bin ich gerade.
Eingabe-Felder
Alle Felder haben klare Namen.
Fehler
Die Internet-Seite zeigt Fehler klar.
Die Internet-Seite sagt: Das müssen Sie ändern.
Hilfen
Vorlese-Programme können die Seite verstehen.
Andere Hilfen können die Seite auch verstehen.
Handy
Die Internet-Seite funktioniert auch auf kleinen Bild-Schirmen.
Farben
Schrift und Knöpfe sind gut sichtbar.
Texte
Wichtige Hinweise sind gut verständlich.
Reihen-Folge
Alles kommt in einer sinnvollen Reihen-Folge.
Leistungen
Was können Sie bekommen?
Sie bekommen Prüfung, Technik und Texte zusammen.
Sie sprechen mit einem Ansprech-Partner oder einer Ansprech-Partnerin.
Diese Person weiß über Ihre Anfrage Bescheid.
BFSG-Start-Check
Wir prüfen Technik und Inhalte.
Sie bekommen einen Bericht.
Der Bericht sagt: Das ist dringend.
Das kann warten.
Umsetzung
Wir können die Probleme beheben.
Das machen wir an der Technik.
Und in den Texten.
Vorher nennen wir einen festen Preis.
Texte
Wir schreiben klare Texte.
Wir schreiben Alternativ-Texte.
Alternativ-Texte beschreiben Bilder.
Wir schreiben Fehler-Meldungen.
Wir schreiben auch Leichte Sprache.
Erklärung
Sie können eine Erklärung zur Barriere-Freiheit bekommen.
Darin steht: Das haben wir geprüft.
Das ist noch offen.
Dort kann man Barrieren melden.
Betreuung
Wir können Ihre Internet-Seite später wieder prüfen.
Zum Beispiel nach neuen Texten.
Oder nach Änderungen an der Technik.
Dann entstehen weniger neue Barrieren.
Schulung
Wir können Ihr Team schulen.
Dann kann Ihr Team neue Inhalte besser pflegen.
Ablauf
So läuft die Arbeit ab.
- Sie schreiben uns.
Sie schicken die Adresse von Ihrer Internet-Seite. - Wir schauen kurz darauf.
Diese erste kurze Prüfung kostet nichts. - Sie bekommen ein Angebot.
Darin steht, was wir prüfen und was es kostet. - Wir prüfen die Internet-Seite.
Wir prüfen Technik und Texte von Hand. - Sie bekommen einen Bericht.
Der Bericht sagt: Das ist wichtig. Das muss zuerst besser werden. - Wir können die Internet-Seite verbessern.
Das machen wir auf Wunsch. - Sie bekommen eine Liste.
Darin steht, was wir geprüft und geändert haben. - Wir können später wieder prüfen.
Zum Beispiel nach neuen Texten oder Änderungen an der Technik.
Kosten
Der BFSG-Start-Check kostet ab 1.900 Euro.
Der Preis ist ohne Mehrwert-Steuer.
Mehrwert-Steuer ist eine Steuer.
Die Steuer kommt noch dazu.
Manchmal gibt es Förderung.
Förderung heißt: Ein Förder-Programm bezahlt einen Teil der Kosten.
Das ist nicht sicher.
Manchmal sind 50 Prozent Förderung möglich.
50 Prozent heißt: ungefähr die Hälfte.
In manchen Bundes-Ländern sind bis zu 80 Prozent möglich.
80 Prozent heißt: ein großer Teil.
Sie müssen den Antrag rechtzeitig stellen.
Das heißt: vor dem Start der Beratung.
Die Beratung darf erst nach der Antwort vom BAFA starten.
BAFA ist eine Abkürzung.
Das BAFA ist ein Amt.
Das Amt fördert Beratung für Firmen.
Wir prüfen das vor dem Angebot.
Beispiel für Mecklenburg-Vorpommern
Dieses Beispiel gilt nur bei möglicher Förderung.
- BFSG-Start-Check 1.900 Euro
- Förderung vielleicht bis 1.520 Euro
- Ihr Anteil dann ab 380 Euro
Das ist nur ein Beispiel.
Es ist kein Versprechen.
Ehrlich
Wir sagen klar, was wir prüfen.
Kein Siegel für alles.
Ein Siegel ist ein Zeichen.
Es soll zeigen: Alles ist geprüft.
Eine Internet-Seite kann viele Barrieren haben.
Wir schreiben ehrlich auf, was wir geprüft haben.
Wir schreiben auch auf, was noch offen ist.
Kein Programm löst alles.
Manche Internet-Seiten haben ein Zusatz-Programm.
Man nennt das auch: Overlay.
Damit kann man zum Beispiel größere Schrift einstellen.
Oder stärkere Farben.
Das kann helfen.
Aber: Ein Zusatz-Programm macht eine schlechte Internet-Seite nicht barriere-frei.
Viele Menschen müssen dann erst das Zusatz-Programm finden.
Dann müssen sie das Menü verstehen.
Dann müssen sie die richtige Einstellung finden.
Das ist eine neue Hürde.
Es kann auch technische Probleme geben.
Zum Beispiel mit einem Screenreader.
Screenreader ist ein englisches Wort.
Man spricht es ungefähr so: Skrien-Rie-der.
Ein Screenreader liest eine Internet-Seite vor.
Oder mit der Tastatur.
Oder mit der Vergrößerung im Browser.
Die Internet-Seite selbst muss gut gebaut sein.
Wir machen keine Angst.
Manche Anbieter machen Menschen Angst.
Zum Beispiel mit Buß-Geldern.
Wir sagen klar, was wir bei der Technik prüfen können.
Für eine rechtlich sichere Antwort brauchen Sie Rechts-Beratung.
Diese Internet-Seite hat selbst wichtige Hilfen.
Zum Beispiel: Tastatur-Bedienung, sichtbare Markierung, dunkle Farben, größere Schrift und Seiten in mehreren Sprachen.
Diese Internet-Seite hat auch eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Quellen
Woher kommen die Informationen?
Wir haben offizielle Informationen gelesen.
Sie können auf die folgenden Zeilen klicken.
Dann kommen Sie zu Fach-Seiten.
Die Fach-Seiten sind in schwerer Fach-Sprache.
- Portal Barriere-Freiheit: Infos zum BFSG
- Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales: Infos zum BFSG
- Gesetz: Begriffe im BFSG
- Gesetz: Regeln und kleine Unternehmen
- Gesetz: Buß-Geld-Regeln
- Markt-Überwachungs-Stelle der Länder
- W3C: Regeln für Barriere-Freiheit im Internet
- W3C: WCAG 2.2
- Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit: Infos zu Internet-Shops
- BFIT-Bund: Infos zu Overlay-Programmen
- DBSV: Warnung vor falschen Versprechen
- BITV 2.0: Leichte Sprache bei öffentlichen Stellen
- DIN: Einfache Sprache
- Statistisches Bundes-Amt: Schwer-Behinderung
- Statistisches Bundes-Amt: ältere Menschen
- LEO-Studie: Lesen und Schreiben
- Gesellschaft für deutsche Sprache: schwere Behörden-Sprache
- BAFA: Förderung für Beratung
- Förder-Datenbank vom Bund
Fragen
Häufige Fragen.
Nein.
Das BFSG gilt nicht für jede Internet-Seite.
Oft geht es um Geschäfte im Internet, Buchungen, Zahlungen, Anmeldungen in einem Konto oder Verträge mit privaten Menschen.
Nein.
Pflicht heißt: Man muss etwas tun.
Leichte Sprache ist nicht für jede Internet-Seite von Firmen Pflicht.
Aber klare Texte helfen vielen Menschen.
Nein.
Manche Internet-Seiten haben ein Zusatz-Programm.
Man nennt das auch: Overlay.
Damit kann man zum Beispiel größere Schrift einstellen.
Oder stärkere Farben.
Das kann helfen.
Aber: Die Internet-Seite selbst muss barriere-frei sein.
Sonst müssen Menschen erst ein extra Zeichen finden.
Dann müssen sie ein extra Menü verstehen.
Das ist nicht einfach.
Es kann auch technische Probleme geben.
Zum Beispiel mit einem Screenreader.
Screenreader ist ein englisches Wort.
Man spricht es ungefähr so: Skrien-Rie-der.
Ein Screenreader liest eine Internet-Seite vor.
Oder mit der Tastatur.
Darum prüfen wir die Internet-Seite selbst.
Nein.
Wir prüfen Technik und Texte.
Für eine rechtlich sichere Antwort brauchen Sie Rechts-Beratung.
Rechts-Beratung dürfen Rechts-Anwälte und Rechts-Anwältinnen machen.
Sie bekommen einen Bericht.
Der Bericht erklärt die wichtigsten Probleme.
Der Bericht sagt auch: Das muss zuerst besser werden.
Nein.
Auf Ihrem Computer oder Handy öffnet sich ein Programm für E-Mails.
Sie schicken die E-Mail selbst ab.
Es gibt das BFSG.
Es gibt auch die BFSGV.
Die BFSGV gehört zum BFSG.
Die BFSGV ist eine Verordnung.
Eine Verordnung erklärt ein Gesetz genauer.
Für die Technik gibt es Fach-Regeln.
Eine wichtige Regel heißt: WCAG 2.2.
WCAG ist ein englischer Name.
Es sind Regeln für Barriere-Freiheit im Internet.
Wir arbeiten mit diesen Regeln.
Aber: Wir vergeben kein Zertifikat.
Das ist ein Text über die Internet-Seite.
Darin steht: Das haben wir geprüft.
Das ist noch nicht barriere-frei.
Dort kann man Barrieren melden.
Der Text muss ehrlich sein.
Der Text muss bei der Wahrheit bleiben.
Kontakt
Schreiben Sie uns.
Schreiben Sie kurz: Worum geht es?
Und um welche Internet-Seite geht es?
Die erste kurze Prüfung ist kostenlos.
Sie können auch direkt eine E-Mail schreiben: mail@andersen-webworks.de.