BFSG Barrierefreie Website

Technische Barrierefreiheit prüfen, priorisieren und verbessern.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa E-Commerce, Buchung, Zahlung, Banking oder andere Abschlussprozesse für Privatkundschaft. Wir klären den technischen Rahmen, prüfen Ihre Website und setzen die wichtigen Punkte um: Tastatur, Fokus, Semantik, Formulare, verständliche Fehler und klare Inhalte. Kein Rechtsgutachten, keine Scheinsicherheit.

Webentwicklung seit 1999, bundesweit remote, aus Mecklenburg-Vorpommern.

Notebook mit Barrierefreiheits-Checkliste, Formularprüfung und Prüfbericht
Tastatur Formulare Prioritäten
Kein abstrakter Gesetzestext: Wir prüfen konkrete Bedienwege, dokumentieren die Barrieren und sortieren die Korrekturen nach Wirkung.

Warum das zählt

Es geht nicht nur um Pflichten. Es geht um Kunden, die sonst nicht bis zum Ziel kommen.

Barrierefreiheit ist kein Randthema. Ende 2023 lebten laut Statistischem Bundesamt 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, 9,3 Prozent der Bevölkerung. Dazu kommen Menschen mit leichteren oder zeitweisen Einschränkungen: nachlassende Sehkraft, eine unsichere Hand, schlechtes Hören. 2024 waren rund 19,0 Millionen Menschen in Deutschland 65 Jahre oder älter. Wer Ihren Shop nicht bequem bedienen kann, kauft woanders. Barrierefrei zu sein heißt schlicht: mehr Menschen kommen bei Ihnen bis zur Kasse.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen überwacht bundesweit die Einhaltung der gesetzlichen BFSG-Anforderungen. Dazu kommen die normalen Risiken schlechter Bedienbarkeit: Kaufabbrüche, Supportaufwand, Beschwerden und im Streitfall unnötige Kosten.

100.000 €

mögliches Höchstbußgeld bei bestimmten BFSG-Verstößen

WCAG 2.2

Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte, technischer Zielstandard, nicht Zertifikat

06/2025

Stichtag für erfasste Produkte und Dienstleistungen

Häufig BFSG-nah

  • Onlineshops und Kaufvorgänge
  • Buchungs- und Terminstrecken
  • Online-Banking und Konto-Login
  • Apps mit Kauf- oder Vertragsabschluss
  • Telekommunikation und Personenverkehr

Oft nicht oder nur teilweise BFSG-nah

  • reine Infoseiten ohne Geschäftsvorgang
  • B2B-Angebote ohne Verbrauchergeschäft
  • Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Achtung: Die Ausnahme gilt nicht pauschal für Produkte.

Unsicher, ob Ihr Angebot BFSG-nah ist? Wir ordnen die technische Lage vorab ein, kostenlos und unverbindlich. Die Rechtsfrage bleibt separat.

Quellen: Destatis zu schwerbehinderten Menschen und Destatis zur Bevölkerung ab 65 Jahren.

Warum wir

Die meisten können Code oder Text. Wir beides.

Barrierefreiheit scheitert selten nur an der Technik. Genauso oft sind es die Inhalte: Texte, die niemand versteht, Fehlermeldungen, die nicht weiterhelfen, Alternativtexte, die fehlen. Bei uns macht eine Person den Code und eine die Sprache. Sie haben einen Ansprechpartner und nichts geht verloren.

Technik

Jan-Erik Andersen

Baut und betreut seit über 25 Jahren Websites und Onlineshops. Er sorgt dafür, dass alles per Tastatur und Screenreader funktioniert, nicht nur am Bildschirm gut aussieht. Diesen Teil prüft er von Hand, weil Tools nur die Hälfte finden.

Sprache

Annemarie Andersen

Freie Sachverständige für Sprachdienstleistungen mit QA-Hintergrund. Sie schreibt Texte, Alternativtexte und Fehlermeldungen so, dass man sie versteht, und beherrscht Leichte und Einfache Sprache nach Regelwerk. Damit Inhalte ankommen, nicht nur korrekt sind.

Verständliche Sprache

Barrierefrei ist mehr als Technik. Es ist auch, was dasteht.

Eine Seite kann technisch sauber sein und trotzdem scheitern, wenn die Texte keiner versteht. Die LEO-Studie 2018 nennt 6,2 Millionen gering literalisierte Erwachsene in Deutschland. Eine Befragung der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) und Allensbach zeigte: 86 Prozent hatten zumindest gelegentlich Schwierigkeiten, Schreiben von Ämtern, Behörden, Gerichten oder Anwaltskanzleien zu verstehen. Verständliche Sprache ist kein Randthema. Es geht um Menschen, die bei Ihnen kaufen wollen.

Vorher

„Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Mangel innerhalb der gesetzlichen Frist unter Vorlage des Kaufnachweises angezeigt wird.“

Nachher

„Ihr Produkt ist kaputt? Melden Sie sich bei uns und schicken Sie den Kaufbeleg mit. Das geht bis zwei Jahre nach dem Kauf.“

Was Sie davon haben

  • Mehr Menschen verstehen Ihr Angebot und schließen den Kauf ab.
  • Weniger Rückfragen und Support, weil Anleitungen und Bedingungen klar sind.
  • Mehr Vertrauen, weil Sie nicht hinter Fachsprache verschwinden.
  • Bessere Auffindbarkeit, auch bei Sprachassistenten und KI-Systemen, die klare Texte besser verarbeiten können.

Leichte Sprache oder Einfache Sprache? Das sind zwei Stufen. Leichte Sprache folgt einem festen Regelwerk und richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten, Demenz oder geringen Deutschkenntnissen. Einfache Sprache nach DIN 8581-1 ist etwas freier und erreicht eine breite Leserschaft. Wir sagen Ihnen, was zu Ihrem Publikum passt. Für privatwirtschaftliche Websites ist Leichte Sprache nicht pauschal Pflicht; im Bereich öffentlicher Stellen gibt es Vorgaben in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Für viele Unternehmen ist verständliche Sprache freiwillig, und genau deshalb ein Vorsprung.

Darum führen die Sprachlinks auf dieser Website zu echten redaktionellen Fassungen: Die Leichte-Sprache-Fassung ist eine eigene Seite mit eigener Textstruktur. Die englische Version ist ebenfalls eine eigene Seite, keine automatische Browser-Übersetzung.

Die Leichte-Sprache-Fassung ist redaktionell von Annemarie verantwortet, nicht als automatische KI- oder Tool-Ausgabe ausgespielt. Die Sprachreferenzen zum Deutschen Zukunftspreis und zum Förderleitfaden des Bundesfinanzministeriums stammen aus Annemaries Sprachdienstleistungsarbeit. Eriks Anteil auf dieser Website ist die Webtechnik. Wo Sie KI einsetzen, prüfen wir die Ergebnisse, denn KI hält die Regeln nicht zuverlässig ein.

Leistungen

Alles aus einer Hand, mit klarem Festpreis.

Sie brauchen keine drei Dienstleister. Prüfung, Umsetzung, Texte und eine ehrliche Barrierefreiheitsinformation bekommen Sie hier zusammen. Den Festpreis nennen wir vor dem ersten Handgriff.

BFSG-Startcheck

ab 1.900 €

Wir prüfen Technik und Inhalte von Hand und sagen Ihnen klar: Was ist kritisch, was kann warten, was kostet die Umsetzung. Förderung prüfen wir vor Angebot und Auftrag konkret.

Technische Umsetzung

Festpreis nach Check

Wir beheben die Punkte aus dem Bericht, im Code und im Text. WCAG-2.2-orientiert, sauber dokumentiert, zum Festpreis. Keine Überraschung auf der Rechnung.

Texte & Leichte Sprache

nach Aufwand

Verständliche Inhalte, Alternativtexte, Leichte und Einfache Sprache. Redaktionell von einer Sprachdienstleisterin verantwortet, nicht als Tool-Ausgabe ausgespielt.

Barrierefreiheitsinformation

Festpreis

Eine vorsichtig formulierte Erklärung zum geprüften Stand, zu bekannten Einschränkungen und zum Kontaktweg für Hinweise. Ohne Zertifizierungsrhetorik.

Monitoring

ab 400 €/Monat

Laufende Pflege, damit neue Inhalte und technische Änderungen keine vermeidbaren Barrieren einbauen: Updates, Stichproben, neue Inhalte geprüft.

Schulung

auf Anfrage

Damit Ihr Team neue Inhalte selbst barrierefrei pflegt: Alternativtexte, verständliche Sprache, korrekte Strukturen.

Hinweis Alle Preise netto und als Orientierung. Den verbindlichen Festpreis bekommen Sie nach dem Check.

Förderung

Förderung kann den Startcheck deutlich senken, ist aber kein Automatismus.

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann für Beratungsanteile passen. Die Quote liegt je nach Standort bei 50 Prozent oder, im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einschließlich Mecklenburg-Vorpommern, bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Laut Förderdatenbank des Bundes muss der Antrag vor Beginn einer geplanten Beratung gestellt werden; laut BAFA darf die Beratung erst nach dem unverbindlichen Informationsschreiben beginnen. Ob Ihr konkreter Auftrag förderfähig ist und die formalen Voraussetzungen passen, prüfen wir vor Angebot und Start.

Rechenbeispiel: BFSG-Startcheck in MV, wenn förderfähig

  • BFSG-Startcheck 1.900 €
  • möglicher BAFA-Zuschuss bis 1.520 €
  • rechnerischer Eigenanteil ab 380 €

Ehrlich Förderquoten, Deckel und Verfahren ändern sich. Die Förderung ist ein möglicher Weg, kein festes Leistungsversprechen.

Referenzen

Konkrete Erfahrung statt leerer Behauptung.

Barrierefreiheit ist für uns nicht neu. Erik baut und betreut seit über 25 Jahren Websites und WooCommerce-Shops. Annemarie macht Sprache dort verständlich, wo jedes Missverständnis Arbeit, Vertrauen oder Teilhabe kostet.

„Jan-Erik und die kompetente Texterin Annemarie haben das für uns neue Format professionell und barrierefreundlich aufgesetzt. Super Teamarbeit, verlässlich und engagiert.“
Karin Chierchia, Seniorpartner in School e. V.
„Professionelles Webdesign, das mich immer wieder überrascht. Meine Vorstellungen werden ernst genommen und bekommen von Herrn Andersen den letzten Schliff. So setzt man sich von der Konkurrenz ab.“
Corvin Jaedicke, ai-coustics

So läuft es

Vom Check bis zur dokumentierten Seite.

  1. Kurzes Gespräch, kostenlos. Was bietet Ihre Seite an, wo entsteht ein Geschäftsvorgang? Daraus sehen wir, ob BFSG-nahe Prozesse sichtbar sind und welche technische Prüfung sinnvoll ist.
  2. Der Check. Wir prüfen Technik und Inhalte von Hand, nicht nur per Tool. Sie bekommen einen priorisierten Bericht: was kritisch ist, was warten kann.
  3. Umsetzung zum Festpreis. Wir beheben die Punkte aus dem Bericht, Code und Text gemeinsam. Ihre Seite bleibt online, wir arbeiten mit Backup und in Abstimmung. Der Aufwand für Sie bleibt klein.
  4. Erklärung und Nachweis. Sie bekommen eine Barrierefreiheitsinformation oder freiwillige Erklärung und eine Dokumentation, was geprüft und geändert wurde.
  5. Auf Wunsch Monitoring. Damit neue Inhalte und technische Änderungen keine vermeidbaren Barrieren einbauen.

Klartext

Drei Dinge, die wir nicht behaupten.

Keine 100-Prozent-Zertifizierung.

Barrierefreiheit ist kein Stempel, den man kauft. Wir bauen WCAG-2.2-AA-orientiert und testen von Hand. Was offen bleibt, schreiben wir hin, statt es zu verschweigen.

Wir verkaufen keine Angst.

Manche drohen mit Bußgeldern für Dinge, die so nicht pauschal im Gesetz stehen, etwa Leichte Sprache als angebliche BFSG-Pflicht für jede private Website. Wir trennen belegbare technische Anforderungen von rechtlicher Einordnung und sagen klar, wo eine Rechtsprüfung nötig ist.

Kein Overlay als Ausrede.

Ein Barrierefreiheits-Overlay kann einzelne Komfortfunktionen ergänzen, zum Beispiel größere Schrift, Kontraste oder eine Vorlesefunktion. Es macht eine Website aber nicht automatisch barrierefrei.

Oft entsteht sogar eine neue Hürde: Menschen müssen erst ein fremdes Symbol finden, ein Sondermenü verstehen und passende Einstellungen auswählen, bevor sie die eigentliche Seite nutzen können. Barrierefreiheit sollte nicht davon abhängen, dass Besucherinnen und Besucher ein Zusatzwerkzeug richtig erraten.

Technisch kann ein Overlay zusätzliche Probleme erzeugen: Es kann mit Screenreadern, Tastaturbedienung, Fokusführung, ARIA-Strukturen oder den persönlichen Einstellungen im Browser und Betriebssystem kollidieren. Die Website selbst muss stimmen: Struktur, Tastaturbedienung, Fokus, Formulare, Fehlermeldungen, Texte, Kontraste und Checkout. Ein Overlay kann höchstens ergänzen. Es ersetzt keine technische Prüfung und keine Korrektur im Code.

Diese Seite ist selbst der erste Prüfstein: Tastatur, Fokus, Kontrast, Dark Mode, Schriftgrößen, Reduced Motion und eine ehrliche Erklärung zur Barrierefreiheit.

Häufige Fragen

Was Kunden zuerst fragen.

Wenn Verbraucher über Ihre Seite kaufen, buchen, bezahlen oder ein Konto nutzen, ist ein BFSG-naher Anwendungsbereich deutlich wahrscheinlicher. Reine Infoseiten ohne Geschäftsvorgang fallen meist nicht darunter. Der Check klärt die technische Lage vor; die Rechtsfrage bleibt separat.

Bei Dienstleistungen ja: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Beides muss zutreffen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht pauschal.

Rechtlicher Rahmen sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte) sind technische Bezugspunkte. Wir arbeiten WCAG-2.2-AA-orientiert, weil WCAG 2.2 neuere Erfolgskriterien ergänzt; das ist ein Zielstandard, kein Zertifikat.

Für privatwirtschaftliche Websites ist Leichte Sprache keine pauschale BFSG-Pflicht. Für öffentliche Stellen gibt es Vorgaben in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Verständliche Inhalte, Alternativtexte und klare Fehlermeldungen sind trotzdem ein wichtiger Teil barrierefreier Kommunikation. Diese Seite hat deshalb eine echte Leichte-Sprache-Fassung, nicht nur einen Menüpunkt mit Erklärungen, was noch nicht barrierefrei ist.

Nein. Ein Overlay kann einzelne Zusatzfunktionen anbieten, zum Beispiel größere Schrift, Kontrastansichten oder eine Vorlesefunktion. Es repariert aber nicht zuverlässig die eigentlichen Barrieren einer Website: fehlende Formularlabels, falsche Überschriften, unklare Buttons, schlechte Fokusführung, nicht bedienbare Menüs, fehlerhafte Fehlermeldungen, unzugängliche PDFs oder einen Checkout, der mit Tastatur und Screenreader nicht sauber funktioniert.

Es kann außerdem technische Konflikte auslösen: mit Screenreadern, Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, ARIA-Informationen, Browser-Zoom, Kontrast- oder Schriftgrößen-Einstellungen des Betriebssystems. Und es erzeugt zusätzliche Bedienlast. Wer Unterstützung braucht, soll dann erst ein fremdes Symbol finden, ein Menü verstehen und passende Einstellungen auswählen. Das ist nicht selbsterklärend. Echte Barrierefreiheit entsteht in der Website selbst.

Der BFSG-Startcheck beginnt bei rund 1.900 Euro netto. Wenn ein Förderprogramm passt und der Antrag rechtzeitig gestellt wird, kann der Eigenanteil deutlich niedriger liegen. Ein möglicher Weg ist das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das prüfen wir vor Angebot und Auftrag, nicht nachträglich als Verkaufsversprechen. Den Festpreis für die Umsetzung bekommen Sie nach dem Check.

Sie beschreibt den geprüften Stand, bekannte Einschränkungen und einen Kontaktweg für Hinweise. Bei BFSG-nahen Diensten können solche Informationen rechtlich relevant sein; bei reinen Informationsseiten kann eine freiwillige Erklärung trotzdem sinnvoll sein. Wir formulieren sie so, dass sie nicht mehr verspricht, als die Seite hält.

Kontakt

Kostenlose technische Ersteinschätzung.

Schreiben Sie kurz, worum es geht und um welche Seite es sich handelt. Sie bekommen eine ehrliche, kostenlose und unverbindliche technische Ersteinschätzung: ob BFSG-nahe Prozesse sichtbar sind und was als Nächstes sinnvoll ist. Lieber direkt? mail@andersen-webworks.de.

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Die Adresse, um die es geht. Optional. Bitte tragen Sie eine vollständige Adresse ein, zum Beispiel https://example.de.
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